Schadensersatzansprüche

Welche Schadensersatzansprüche kann ich bei der gegnerischen KFZ-Versicherung geltend machen?

Nach einem Autounfall können vielerlei Schadensersatzansprüche anfallen. Hierzu gehört aber nicht nur der Schadensersatz für das beschädigte KFZ oder die Kosten für die Reparatur. Ich berate Sie gerne, welche weiteren Ansprüche Sie bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können.
Sie können etwa Babysitter kosten geltend machen, wenn Sie einen Babysitter beauftragen müssen, damit Sie Ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen.
Besonders häufig können Sie eine merkantile Wertminderung geltend machen. Da es sich bei Ihrem Fahrzeug nun um einen Unfallwagen handelt, bringt es auf Gebrauchtwagenmarkt weniger ein. Hierfür können Sie beim gegnerischen Versicherer Ansprüche geltend machen, die die Wertminderung ausgleichen.

Selbstverständlich setze ich mich auch dann für Sie ein, wenn Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld durchsetzen wollen. Sollte Ihr Körper bei einem Autounfall zu Schaden gekommen sein, helfe ich Ihnen weiter und berate Sie umfassend zu den weiteren Maßnahmen. Alle Ansprüche, die Sie auf Schadensersatz haben, halte ich in einem Autogutachten fest.

Es gibt allerdings sogar Ansprüche, welche durch einen Anwalt eingefordert werden müssen. Dieser wird sich in Ihrem Auftrag mit der gegnerischen Kfz-Versicherung auseinandersetzen. Ein Rechtsanwalt macht sich auch dann für Sie stark, falls die gegnerische Partei Ihre Anrechte unrechtmäßig mindern und Ihnen eine zu geringe Schadensausgleichsumme zukommen lassen sollte. Einige Versicherer werden versuchen, die Kostenpositionen zu kürzen, die im KFZ-Gutachten aufgeführt sind. Mit der Hilfe eines KFZ-Sachverständigen und der zusätzlichen Unterstützung eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht sind Sie im Fall der Fälle auf der sicheren Seite und erhalten schnelle Abhilfe. Während der KFZ-Gutachter ein neutrales Gutachten erstellt, fordert der Anwalt für Verkehrsrecht alle aufgeführten Kosten von der Versicherung ein.