Die Bagatellschadengrenze

Was ist ein Bagatellschaden?

Ist bei einem Autounfall nur ein kleiner Schaden entstanden, welcher unter der Bagatellschadengrenze liegt, so spricht man von einem Bagatellschaden. Voraussetzung ist, dass keine Personen zu Schaden gekommen sind.

Wenn lediglich ein Bagatellschaden vorliegt, kann der Geschädigte zwar einen KFZ-Gutachter hinzuziehen, die gegnerische Haftpflichtversicherung ist aber nicht verpflichtet die Kosten für einen Gutachten von einem Sachverständigen zu übernehmen. Hier wird dann ein Kostenvoranschlag angefertigt, was wiederum von der gegnerischen Versicherung übernommen wird.

Handelt es sich hingegen nicht mehr nur um einen entstandenen Bagatellschaden, so kann der Geschädigte einen Sachverständigen auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung beauftragen ein KFZ-Unfallgutachten zu erstellen.

Vom Vorteil ist hierbei ein unabhängiger KFZ-Gutachter, der auch wirklich Ihre Interessen wahrnimmt. Wenn Sie sich hingegen einen Sachverständigen vermitteln lassen von der gegnerischen Autoversicherung, so ist davon auszugehen, dass dieser eher im Interesse des Gegners, also der gegnerischen Autoversicherung, agiert. Diese hat natürlich Interesse daran die Kosten möglichst gering zu halten.

Ich biete Ihnen genau den Service, den Sie als Geschädigter benötigen: bei Bagatellschäden erstelle ich Kostenvoranschläge, welche von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Handelt es sich nicht mehr nur um einen Bagatellschaden, erstelle ich auch Gutachten, die dann ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Rufen Sie uns an, ich berate Sie gerne.

Wie hoch ist die Bagatellschadengrenze?

Die Bagatellschadengrenze liegt nach der Rechtsprechung bei zirka 750,00 Euro brutto.