Kostenübernahme Kfz-Sachverständigen-Honorar

Für das Kfz-Gutachten fallen Kosten an, die von der Kfz-Versicherung der gegnerischen Partei übernommen werden müssen. Gerne berate ich Sie, wie Sie die Kostenübernahme geltend machen können, und unterstütze Sie kompetent bei der Durchsetzung.

Auch dann, wenn Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beauftragen, hat die gegnerische Partei die Kosten hierfür zu decken. Sie haben das Recht, einen Anwalt einzuschalten, der Ihre Schadensersatzansprüche einfordert. Sind diese Ansprüche gerechtfertigt, hat der Versicherer der anderen Partei die Kosten für die anwaltliche Beratung und Unterstützung zu übernehmen. Gerne gebe ich Ihnen bei einem persönlichen Gespräch weitere Informationen hierzu an die Hand.

Im Übrigen sind auch die Ab- und Anmeldekosten für Ihr Kraftfahrzeug vom gegnerischen Versicherer zu bestreiten. Auch dann, wenn Ihr Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat, können Sie Kosten geltend machen. Dies ist dann der Fall, wenn Sie ein neues Fahrzeug bei Ihrer Zulassungsstelle anmelden müssen. Die Gebühren werden Ihnen ebenfalls von der Versicherung des Unfallgegners erstattet.

Schadensersatzansprüche, die Sie geltend machen können, sind die Folgenden:

  • Reparaturkosten für das beschädigte Kraftfahrzeug (Auto, Transporter, Motorrad)
  • Kosten, die der Kfz-Gutachter für das Kfz-Gutachten berechnet, werden von der gegnerischen Versicherung übernommen
  • Übernahme der merkantilen Wertminderung, die Ihr Fahrzeug zu einem Unfallauto macht
  • Kosten für einen Mietwagen während der Reparatur- und Wiederbeschaffungszeit bzw. Kostenübernahme der Nutzungsausfallzeit – Abschleppkosten in die nächste Werkstatt oder zum Schrottplatz
  • Schmerzensgeld, wenn Ihr Körper beim Unfall zu Schaden gekommen sein sollte
  • Verdienstausfall, wenn Sie infolge des Autounfalls nicht mehr arbeiten gehen können

Gerne informiere ich Sie über weitere Ansprüche auf Schadensersatz, die Sie infolge eines Autounfalls geltend machen können. Ich unterstütze Sie hierbei kompetent als Kfz-Sachverständiger und stehe Ihnen beratend zur Seite.