Kostenvoranschlag für Ihr Auto, Motorrad oder Boot

Im Falle eines Unfalls stellt sich für den Geschädigten schnell die Frage, ob er ein vollständiges Gutachten erstellen lassen sollte oder ein Kostenvoranschlag ausreichend ist. Deshalb an dieser Stelle der Hinweis, dass in Kostenvoranschlägen bestimmte Ansprüche des Geschädigten – wie zum Beispiel Wertminderungen und Entschädigungen für den Nutzungsausfall – nicht aufgeführt und auch keine Fotos der Schäden zur Beweissicherung angefertigt werden.

Wann ist die Erstellung eines Kostenvoranschlags ausreichend?

Kostenvoranschläge sollten daher nur dann beauftragt werden, wenn der Unfallschaden unterhalb der Bagatellschadensgrenze (zurzeit etwa 750 Euro) liegt. Wenn Sie unseren Service in Anspruch nehmen, berücksichtigen wir diese Grenze jederzeit. In Rücksprache mit Ihnen erstellen wir ein ausführliches Gutachten, sollte die Grenze überschritten werden, oder einen Kostenvoranschlag, wenn sich die Unfallschäden innerhalb der Bagatellgrenze bewegen. So erhalten Sie stets die notwendigen Informationen an die Hand, um die Schäden mit der (gegnerischen) Versicherung abwickeln zu können.

Warum einen Sachverständigen beauftragen?

Sie erhalten einen Kostenvoranschlag ebenfalls in jeder entsprechenden Werkstatt. Versicherungen unterstellen Werkstätten allerdings oft, dass diese in Erwartung der Auftragserteilung höhere Kostenpositionen ansetzen und dementsprechend in diesem aufführen. Ein unabhängiger Sachverständiger ist von diesem Vorwurf natürlich frei. Versicherungen erhalten einen korrekten Kostenvoranschlag und übernehmen die Kosten des Sachverständigen.