Nutzungsausfallentschädigung und Mietwagenkosten

Ein Verkehrsunfall ist immer sehr ärgerlich, besonders dann, wenn das eigene Fahrzeug nach dem Unfall so stark beschädigt ist, das es nicht mehr nutzbar ist oder einen Totalschaden hat. Brauchen Sie Ihr Fahrzeug dringend um zur Arbeit zu kommen oder müssen Sie mobil sein, dann besteht die Möglichkeit auf einen Mietwagen. Die laufenden Kosten für die Kfz-Steuer oder Versicherung müssen Sie außerdem weiterhin zahlen, während Ihr Fahrzeug in der Werkstatt ist.

Trotz unverschuldetem Verkehrsunfall weiterhin mobil bleiben

Hatten Sie einen Verkehrsunfall, den Sie nicht selbst verursacht haben und Sie können mit Ihrem Fahrzeug nicht mehr fahren, so haben Sie Anspruch auf ein Unfallersatzfahrzeug. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall können Sie sich deshalb an einen Autovermieter Ihrer Wahl wenden und sich einen Mietwagen nehmen. Der Anspruch auf einen Mietwagen besteht solange wie Ihr eigenes Fahrzeug nicht nutzbar ist.

Nutzungsausfallentschädigung als Alternative zum Mietwagen

Sind Sie allerdings nicht auf ein Fahrzeug angewiesen, in der Zeit, in der Ihr eigenes Fahrzeug repariert wird, so haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Den Nutzungsausfall bekommen Sie aber nur erstattet, wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten.

Wer trägt die Kosten für den Mietwagen oder den Nutzungsausfall?

Die Nutzungsausfallentschädigung oder der Mietwagen als Unfallersatzfahrzeug stehen Ihnen sowohl für die Dauer der unfallbedingten Reparaturzeit zu als auch für die Dauer der Wiederbeschaffung, wenn Sie einen Totalschaden haben. Die Kosten für einen Mietwagen trägt die gegnerische Versicherung. Von der Versicherung des Unfallverursachers erhalten Sie auch die Nutzungsausfallentschädigung.