Fahrzeugbewertung und Wertgutachten

Sie benötigen eine objektive und neutrale Bewertung Ihres Fahrzeugs? Dann ist es ratsam einen Kfz-Sachverständigen aufzusuchen. Dieser erstellt Ihnen ein offizielles Wertgutachten mit Fotoanlagen für Ihr Fahrzeug. Die umfassende Fahrzeugbewertung von einem Kfz-Sachverständigen richtet sich nach bestimmten Kriterien:

  • Zustand und Ausstattung des Fahrzeugs
  • Kilometerstand und Zustand der Lackierung
  • Notwendige Reparaturen und vorherige Schäden
  • Umbauten oder Modifizierungen wie Autogasanlagen oder Soundanlagen

Wozu brauche ich ein Wertgutachten?

Ein Wertgutachten für Ihr Fahrzeug brauchen Sie u.a. nach einem unverschuldeten Unfall, um Ihre Ansprüche bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend zu machen. Es ist aber durchaus möglich, dass Behörden ein Wertgutachten Ihres Fahrzeugs verlangen. Bei einem Insolvenzverfahren oder bei Diebstahl verlangt das Finanzamt eine offizielle Fahrzeugbewertung. Bei Entscheidungen bezüglich des Arbeitslosengelds II fordert die Arbeitsagentur oftmals ein Wertgutachten für ein vorhandenes Fahrzeug. Die Fahrzeugbewertungen von einem Kfz-Sachverständigen werden vom Jobcenter und vom Finanzamt anerkannt. Wertgutachten von einem Kfz-Sachverständigen sind oft bei Erbfällen oder Scheidungen die Grundlage für Entscheidungen.

Fahrzeugbewertung bei werterhöhenden Umbauten

Aber auch wenn Umbauten oder Modifizierungen an Ihrem Fahrzeug vorgenommen worden sind, kann der Fahrzeugwert deutlich steigen. Mit einer professionellen Fahrzeugbewertung von einem Kfz-Sachverständigen können Sie den tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeugs ermitteln und entsprechend versichern lassen. So sind Sie im Falle eines Diebstahls bei Schadensersatzansprüchen bestens vorbereitet.